Amtlich anerkannter Waageninstandsetzer gemäß § 54 MessEV (LBME NRW) — wir übernehmen Eichantrag, Vorbereitung und Termin.
Waagen, die im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr eingesetzt werden — z. B. zur Ermittlung von Kaufpreisen, bei Wareneingang/-ausgang oder für Abrechnungen gegenüber Dritten — müssen geeicht sein und regelmäßig nachgeeicht werden. Die Eichgültigkeit ist je nach Waagentyp befristet.
Als anerkannter Instandsetzer übernehmen wir für Sie die komplette Vorbereitung: Erinnerungsservice zur Fälligkeit, Terminabsprache mit der Eichbehörde, Bereitstellung der nötigen Prüfgewichte und Begleitung vor Ort — damit die Nacheichung ohne Überraschungen läuft.
Wir behalten die Eichfristen Ihrer Waagen im Blick und melden uns rechtzeitig vor Ablauf.
Vor dem Eichtermin prüfen und justieren wir die Waage — mit eigenen Prüfgewichten aller Größenordnungen.
Wir begleiten die Eichung durch die zuständige Behörde und übernehmen den Eichantrag.
Wir eichen alle Bauarten und Größenordnungen — herstellerunabhängig:
Sagen Sie uns, um welche Waage es geht und wann die Eichung fällig ist — wir melden uns kurzfristig zurück.
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